Schulgeld

Neben den üblichen Kosten für Kinderbetreuung/Hort und Essen fallen an unserer Schule Schulgeld, eine Aufnahmegebühr sowie Elternstunden an. Wer nicht in der Lage ist, die Arbeitsstunden zu leisten, kann diese durch Zahlung eines in der aktuellen Gebührenordnung festgelegten Betrages ausgleichen.

Die Schulgeldbeträge kann der Träger den Erfordernissen des Betriebes und den Vorgaben der Berliner Senatsverwaltung mit einem Vorlauf von mind. 2 Monaten anpassen.

Die neue Beitragsordnung ab dem 01.08.2024 für die Grundschule und die Sekundarstufe I des Montessori Campus Berlin Köpenick, können Sie hier als pdf herunterladen.

Elternstunden (gültig für alle Bereiche und Jahrgänge)

Elternstunden
pro Kind und Monat 30 € oder 2 h pro Monat und Kind
(ab dem 3. Kind 4 h insgesamt)

Familien mit einem Familien-Jahreseinkommen von 29.420 € brutto können für alle ihre Kinder einen
ermäßigten Schulgeldsatz beantragen und zahlen bei Bewilligung 100 Euro pro Kind und Monat. Das ermäßigte Schulgeld  wird ab dem ersten Kind gewährt.
Vergabemodalitäten:
Die Familie stellt einen schriftlichen Antrag bei der Geschäftsführung mit Abgabe der relevanten Unterlagen/Nachweise.
Als Nachweis gilt ein aktueller Berlin Pass, Unterlagen über Jobcenter Leistungen oder ein Wohngeldnachweis.
Das ermäßigte Schulgeld kann für ein Schulhalbjahr oder bis zum Ende des Schuljahres vergeben werden; eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, ein erneuter Antrag muss gestellt werden.

* Die einkommensabhängigen Beiträge für Kinderbetreuung (in Kinderhaus und Grundschule) werden durch die Bezirksämter ermittelt. Dort erhalten Sie einen Kostenbeteiligungsbescheid, der Auskunft über Ihre monatlichen Kosten gibt. Weitere Infos gibt es hier: zur Kostenbeteiligung und zum Gutscheinverfahren.