Bewerbung für das Kinderhaus

Gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 15.11.2017 gilt für das Kinderhaus und die Kleinkindgemeinschaft das folgende Aufnahmeverfahren:

(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich über den Anmeldebogen fließend im gesamten Einrichtungsjahr und erhält ihre Gültigkeit durch Eingangsbestätigung des Sekretariates des MCBK.

 

(2) Die Aufnahme in die Kleinkindgemeinschaft und das Kinderhaus der FMSB erfolgt im Zeitraum März/April für das kommende Einrichtungsjahr. Alle bis dahin eingegangenen gültigen Anmeldungen finden Berücksichtigung und fließen in das Verfahren ein.

 

(3) Die Verteilung der freien Plätze auf die Bewerber erfolgt nach der unten beschriebenen Auswahlprozedur. Alle Familien erhalten danach eine Zusage bzw. Absage.

 

Die Zusage ist an folgende Bedingungen geknüpft:

(a) für die Aufnahme in der Kleinkindgemeinschaft:

·                    verpflichtende Teilnahme an dem Elternseminar "Die 1. Entwicklungsstufe und das Lernen in der Kleinkindgemeinschaft an der FMSB"

(b) für die Aufnahme im Kinderhaus:

·                    verpflichtende Teilnahme an dem Elternseminar "Die 1. Entwicklungsstufe und das Lernen im Kinderhaus an der FMSB"

·                    Hospitation im Kinderhaus für mind. einen Erziehungsberechtigten

 

Diese Bedingungen gelten für interne und externe Bewerber.

Die Elternseminare werden 2x jährlich angeboten. Der Termin wird mind. 3 Wochen vorab bekannt gegeben und ist in der Jahresplanung des aktuellen Schuljahres ab September verankert.

 

Die endgültige Aufnahme erfolgt nur, wenn vorher die Teilnahme an Elternseminar und Hospitation nachgewiesen wird und alle vertraglichen Unterlagen insbesondere der Kitagutschein vorliegt.

 

 

Auswahlprozedur

 

Unter der Voraussetzung, dass genügen freie Plätze vorhanden sind und dass nach der Auswahl die Teilnahme an Elternseminar und Hospitation fristgerecht nachgewiesen wird, werden die Bewerber auf folgende Weise ausgewählt:

 

(a) Interne Bewerbungen aus der Kleinkindgemeinschaft der FMSB für das Kinderhaus werden prinzipiell ausgewählt.

 

(b) Externe Bewerbungen von Mitarbeiterkindern der FMSB für die Aufnahme in die Kleinkind­gemeinschaft oder das Kinderhaus werden prinzipiell ausgewählt.

 

(c) Externe Bewerbungen von Kindern, die mindestens ein Geschwisterkind an der FMSB haben, für die Aufnahme in die Kleinkind­gemeinschaft oder das Kinderhaus werden prinzipiell ausgewählt.

 

(d) Über die Auswahl externer Bewerbungen von Flüchtlingskindern entscheidet die Kinderhausleitung in Absprache mit den Pädagogen des Kinderhauses.

 

(e) Über die Auswahl externer Bewerbungen von Kindern, die ein externes Montessori-Kinderhaus besucht haben, entscheidet die Kinderhausleitung in Absprache mit den Pädagogen des Kinderhauses.

 

(f) Über die Auswahl externer Bewerbungen von Kindern mit festgestelltem sonder­pädagogischen Förderbedarf entscheidet die Kinderhausleitung in Absprache mit den Kinderhauspädagoginnen und der Schulleitung der Grundschule.

 

(g) Über die Auswahl von Kindern externer Familien, die ihr Kind im Alter von 1 bis 5 Jahren für die Kleinkind­gemeinschaft oder das Kinderhaus anmelden, entscheidet das Los.

Um ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in der Kleinkindgemeinschaft/im Kinderhaus zu wahren, wird das Losverfahren geschlechterspezifisch durchgeführt.

 

Das Losen erfolgt durch die Pädagogen (KH oder KKG) und der Kinderhausleitung. Bei Bedarf kann im Rahmen des Losverfahrens auch eine Nachrückerliste ausgelost werden.

 

Sollte die Zahl der Bewerber aus (b) und (c) die Zahl der freien Plätze übersteigen, entscheidet bereits hier das Los über (b) und (c).